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Legale Einwanderungsmöglichkeiten für gering qualifizierte Arbeitsmigrant/innen

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Globale Wanderungsbewegungen

Zusammenfassung

In Ländern, deren einheimische Arbeitskräfte immer besser ausgebildet sind und die sich deshalb verstärkt auf Branchen mit mittleren und hohen Qualifikationsanforderungen konzentrieren, werden viele Stellen im Niedriglohnsektor, die nicht ausgelagert oder automatisiert werden können von Einwander/innen besetzt. Wenn es zu wenige legale Einreisemöglichkeiten für Geringqualifizierte gibt, um den Arbeitskräftebedarf zu decken, suchen Arbeitgeber/innen und im Ausland geborene Arbeitnehmer/innen oft nach Möglichkeiten einer illegalen Einwanderung, um die Lücke zu schließen. Die Aushandlung eines Global Compact for Safe, Orderly, and Regular Migration im Jahr 2018 bietet den Staaten eine hervorragende Gelegenheit, Bilanz zu ziehen und zu prüfen, welche Instrumente bisher bei der Einwanderung von Geringqualifizierten gut funktioniert haben und wie sich die erfolgreichen Instrumente künftig noch verbessern lassen. Dabei muss sich die Politik verschiedenen Herausforderungen stellen: Sie muss die Koordination zwischen Ziel- und Herkunftsländern verbessern, die Einwanderungsprogramme sowohl klar als auch flexibel gestalten und in die Programme den Schutz von Arbeitnehmer/innenrechten sowie eine effektive Wirkungsevaluierung integrieren.

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Notes

  1. 1.

    Bei irregulärer Migration, die gegen die Gesetze des Herkunftslandes verstößt, handelt es sich in erster Linie um Ausreisen, die von Kriminellen organisiert oder in der Absicht unternommen werden, sich einer Rechtspflicht im eigenen Land zu entziehen – etwa dem Wehrdienst, dem Antritt einer Haftstrafe oder der Zahlung von Steuern. Natürlich ist stark umstritten, ob diese Handlungen sowie für ihre Durchführung angebotene Dienstleitungen als kriminell zu bezeichnen sind: So kann der Wehrdienst unter Umständen als unfreiwillige Knechtschaft angesehen werden (die Einberufung in Eritrea wird oft so beurteilt), eine Haftstrafe kann aus politischen Gründen verhängt worden sein und Steuern werden eventuell in einer diskriminierenden Art und Weise erhoben. Jede dieser Bedingungen kann ein Grund dafür sein, sich auf den Flüchtlingsstatus zu berufen. Unter normalen Umständen wird die Verweigerung der Ausreisegenehmigung als unvereinbar mit den vereinbarten Menschenrechtsnormen angesehen.

  2. 2.

    Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsmigration zwar die häufigste Form der internationalen Migration ist, aber nicht die einzige. Menschen verlassen ihre Herkunft auch, weil sie vor Gewalt oder Verfolgung fliehen, ihrer Familie folgen oder ihren Horizont durch ein Studium im Ausland oder andere Arten von nicht beruflichen Erfahrungen erweitern wollen. In vielen Fällen sind diese Formen der internationalen Mobilität eng mit der Arbeitsmigration verbunden und bedürfen ebenfalls legaler Einreisemöglichkeiten.

  3. 3.

    Die aggregierten länderübergreifenden Daten von Wissenschaftler/innen der Weltbank zeigen, dass ein Anstieg des Anteils internationaler Migrant/innen an der Bevölkerung um 10 % die Zahl der Armen im Herkunftsland um 1,9 % zurückgehen lässt (Ratha 2013).

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Newland, K., Riester, A. (2020). Legale Einwanderungsmöglichkeiten für gering qualifizierte Arbeitsmigrant/innen. In: Beier, C., Messner, D., Preuß, HJ. (eds) Globale Wanderungsbewegungen. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-28237-0_8

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-28236-3

  • Online ISBN: 978-3-658-28237-0

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