Hostname: page-component-76fb5796d-qxdb6 Total loading time: 0 Render date: 2024-04-28T16:03:44.463Z Has data issue: false hasContentIssue false

Das ‘Gesetz des Glaubens’ (Röm. 3.27) und das ‘Gesetz des Geistes’ (Röm. 8.2)

Published online by Cambridge University Press:  05 February 2009

Heikki Räisänen
Affiliation:
Cambridge, England

Extract

Was meint Paulus mit den Ausdrücken ‘Gesetz des Glaubens’ (Röm. 3. 27) und ‘das Gesetz des Geistes des Lebens’ (Röm. 8. 2)? Lange Zeit waren die Interpreten fast einmütig: Paulus spielt mit Worten und gebraucht den Terminus νόμος in einem allgemeinen, übertragenen bzw. uneigentlichen Sinne. Das Wort bezeichnet an beiden Stellen nicht die alttestamentliche Torah, sondern es ist etwa mit ‘Regel’, ‘Ordnung’, ‘Norm’, ‘System’ oder ‘ ‘Prinzip’ wiederzugeben. Das sind die hauptsächlichen Übersetzungsvor-schläge zu 3. 27. Zu 8. 2 wird ein noch weiteres Spektrum geboten. Außer den schon genannten werden u. a. ‘Herrschaft’, ‘Religion’, ‘Kraft’, ‘Autorität’, ‘Äone’, ‘Sphäre’, ‘régime’ und ‘pattern’ vorgeschlagen. An 3. 27 geben auch einige moderne englische Bibelausgaben νόμος mit ‘principle’ wieder (RSV, NEB); an 8. 2 sind die Übersetzungen mehr reserviert.

Type
Articles
Copyright
Copyright © Cambridge University Press 1979

Access options

Get access to the full version of this content by using one of the access options below. (Log in options will check for institutional or personal access. Content may require purchase if you do not have access.)

References

1 Der Einfachkeit halber werde ich im Folgenden den Terminus ‘buchstäblich’ für solche Deutungen gebrauchen, die νόμος als die Torah auffassen, und ‘uneigentlich’ für diejenigen, die das nicht tun. Für praktische Zwecke dürfte diese vom Standpunkt der Semantik vielleicht anfechtbare Terminologie hier statthaft sein.

2 Z. B. die Kommentare von Sanday-Headlam, Lietzmann, Jülicher, Schlatter, Dodd, Nygren, Althaus, Michel, Kirk, Kuß, Murray, Knox, Lagrange, Huby, Leenhardt, Bruce, Black und Käsemann. Ich verzichte bei Kommentaren auf Seitenangaben. Für bibliographische Information über die genannten Werke siehe das Literaturverzeichnis bei Käsemann, E., An die Römer (HNT 8a, 1974 3), 7Google Scholar. Schlier, Hinzugefügt werden können H., Der Römerbrief (Herder 6, 1977)Google Scholar sowiedie norwegischen Werke von Moe, O., Brevet til Romerne (1948 2)Google Scholar undJervell, J., Gud og hans fiender (1973)Google Scholar unddas finnische von Nikolainen, A. T., Roomalaiskirje (1975)Google Scholar, die je eine uneigentliche Deutung vertreten.

3 ‘Dominion’: Kirk; ‘religion’: Barrett; ‘power’: Murray; ‘authority’: Sanday-Headlam; ‘régime’: Leenhardt; ‘pattern’: Knox; ‘Äone’ und ‘Sphäre’: van Dülmen, A., Die Theologie des Gesetzes bei Paulus (1968), 120.Google Scholar

4 Nur in einigen von den zielbewußt idiomatischen Übersetzungen wird auf ‘Gesetz’ verzichtet: R. Knox und J. B. Phillips geben νόμος mit ‘principle’ wieder. Die bewußt paraphrasierende Living Bible (K. Taylor) hat ‘ power’. Das finnische Uusi Testamentti nykysuomsksi gibt νόμος τοũ πνεύματος einfach mit ‘der Geist’ wieder.

5 Gem wird auf einen ‘stilistischen Parallelismus’ (Lietzmann zu 3. 27) zwischen den beiden ‘Gesetzen’ verwiesen.

6 So etwa Michel; zu 3. 27 auch Lietzmann; zu 8. 2 auch van Dülmen, a. a. O. 119 f. Zahn ist so weit gegangen, daß er νόμος im engeren Sinn als ‘Gesetz’ versteht, freilich nicht als das alttestamentliche, sondern als ein ‘Glauben forderndes Gesetz’, nämlich das Evangelium. Gewissermaßen liegt diese Deutung im Grenzgebiet zwischen buchstäblichen und uneigentlichen Interpretationen.

7 Lagrange, Leenhardt, Kuß, Jervell, Käsemann; Luz, U., Das Geschichtsverständnis des Paulus (1968), S. 173Google Scholar; Gyllenberg, R., Rechtfertigung und Altes Testament bei Paulus (1973), S. 20Google Scholar: Paulus treibt ‘ein Wortspiel, man möchte sagen: mit lachendem Übermut’. Auch Michel spricht betont von einer ‘Kampfformel’ und verbindet somit den Gedanken der formalen Ähnlichkeit der beiden ‘Gesetze’ mit der Auffassung, daß sie inhaltlich gegensätzlich sind. Andere, besonders Käsemann und Gyllenberg, betonen nur die Antithese.

8 Kuß.

9 Auch einige sonstige Analogien für einen uneigentlichen Gebrauch sind angeführt worden. Käsemann verweist auf Röm. 2. 14; Sanday-Headlam und Murray auf Röm. 9. 31; beides wohl zu Unrecht. Besser ist der Verweis auf Gal. 6. 2 bei Bultmann, R., Theologie des Neuen Testaments (1965 5), S. 260.Google Scholar

10 Dodd, C. H., The Bible and the Greeks (1935), S. 36.Google Scholar

11 So z. B. Lietzmann, Michel, Käsemann; für eine uneigentliche Deutung treten Dodd und Barrett ein. Sachlich gibt es kaum einen Unterschied zwischen den beiden Positionen, weil auch das ‘System der Werke’ in diesem Kontext das alttestamentliche Gesetz meint.

12 Eine Ausnahme ist Kertelge, K., ‘Rechtfertigung’ bei Paulus (1967), S. 204Google Scholar; vgl. aber auch Bultmann, a. a. O., S. 264 (anders S. 260!).

13 Biblisch-theologisches Wörterbuch (18854), s.v. νόμος.

14 Barth spricht anhand 3. 27 von ‘ein(em) durch die Treue Gottes erfüllte(n) Gesetz’ und schreibt zu 8. 2: ‘Das Gesetz Gottes begegnet dir nicht mehr als Postulat, sondern ist bei dir als die Norm und Klarheit deines wirklichen Tuns.’ ‘Du brauchst das Gesetz nicht mehr zu befürchten, weil es nun als Gesetz des lebendigen Gottes, als das Naturgesetz seiner auch an dir sich ereignenden Taten in dein Leben eingetreten ist.’

15 Die Freiheit des Glaubens (1949), S. 85. In einem jüngst erschienenen Aufsatz versieht Fuchs aller-dings ‘das Gesetz’ mit Anführungszeichen und scheint den Ausdruck uneigentlich zu verstehen: ‘Der Anteil des Geistes am Glauben des Paulus. Ein Beitrag zum Verständnis vom Römer 8’, Z.T.K. 72 (1975), 294.Google Scholar

16 Ähnlich verfährt der stark durch Fuchs beeinflußte Jüngel, E., Paulus und Jesus (1962), S. 52, 54 f., 58 f., 61Google Scholar. Jüngel scheint auch 3. 27 und 8. 2 als parallel zu betrachten (270). Nebenbei oder ohne besondere Begründung wird eine buchstäbliche Deutung von 8. 2 auch von folgenden For-schern vertreten: Neugebauer, F., In Christus (1961), S. 92Google Scholar; Schunack, G., Das hermeneutische Problem des Todes (1967), S. 226Google Scholar; Wilckens, U., ‘Was heißt bei Paulus: “Aus Werken des Gesetzes wird kein Mensch gerecht? ”’, Evangelisch-katholischer Kommentar, Vorarbeiten 1 (1969), 77Google Scholar; ders., Das Neue Testament übersetzt und kommentiert (1970), S. 527Google Scholar. Vgl. auch die etwas schwebenden Andeutungen bei Noack, B., ‘Evangeliet om Loven’, Festskrift til N. H. See (1965), S. 147–9.Google Scholar

17 Schlier, H., Der Brief an die Galater (Meyer, 1949)Google Scholar, zu 6. 2. An ein neues Gesetz des Messias denkt bei Röm. 3.27 auch Schoeps, H.-J., Paulus (1959), 18, 179Google Scholar. In seinem Kommentar zum Römerbrief von 1977 interpretiert Schlier 3. 27 und 8. 2 allerdings nicht mehr auf eine buchstäbliche Weise.

18 ‘Das Gesetz des Glaubens Röm. 3. 27’, Th.Z. X (1954), 401–17.

19 A. a. O., S. 407. Ihm folgt in der Deutung beider Stellen Cranfield, C. E. B., Romans, 1 (ICC 1975)Google Scholar. Siehe auch Furnish, V. P., Theology and Ethics in Paul (1968), S. 160.Google Scholar

20 Außer den beiden Stellen siehe Schmidts Kommentar zu 9. 31.

21 ‘ νόμος τοũ πνεύματος τς зως. Exegetische Anmerkungen zu Röm. 8, 2’, Neues Testament und christliche Existenz (Festschrift H. Braun, 1973), S. 279–87.Google Scholar

22 A. a. O., S. 286 f.

23 Das Gesetzesverständnis im Römer- und Galaterbrief’, Z.N.W. 67 (1976), 38, 41, 47–9Google Scholar. Siehe auch Vos, J. S., Traditionsgeschichtliche Untersuchungen zur paulinischen Pneumatologie (1973), S. 122Google Scholar; und schon Beck, I., ‘Altes und neues Gesetz’, Mü.Th.Z. 15 (1964), 132–40.Google Scholar

24 Hahn, a. a. O., S. 49, 48.

25 Lohse, a. a. O., S. 283 f.; Hahn, a. a. O., S. 49 Anm. 63; dagegen Friedrich, a. a. O., S. 405–9.

26 Osten-Sacken, P. von der, Römer 8 als Beispiel paulinischer Soteriologie (1975), bes. S. 226 ff., 245 f.Google Scholar; Hübner, H., Das Gesetz bei Paulus (1978), S. 118–29.Google Scholar

27 Die Qualifikationen treten deutlich hervor bei Hahn, a. a. O., S. 50, der vom Ende des Gesetzes spricht, ‘sofern es um das Gesetz der Werke geht’. Vgl. Lohse, a. a. O., S. 279, 283.

28 Osten-Sacken, a. a. O., S. 254, 232.

29 A. a. O., S. 245.

30 Hübner, a. a. O., S. 119 f.

31 A. a. O., S. 129. Hübner unterscheidet dabei zwischen der Theologie des Galater- und der des Römerbriefes; im ersteren sei Christus wirklich als das Ende des mosaischen Gesetzes gesehen, aber im Römerbrief nicht mehr.

32 Ob Lietzmann den betreffenden Ausdruck wirklich als eine ‘Verlegenheitsformulierung’ versteht, indem er ihn aus stilistischen Gründen ableitet, sei dahingestellt.

33 Siehe oben Anm. 7.

34 Alle Versuche, die Setzung oder Nicht-Setzung des Artikels bei νόμος exegetisch auszubeuten, sind endgültig durch Bläser, P., Das Gesetz bei Paulus (1941), S. 10 ff.Google Scholar, widerlegt worden. Bläser selbst vertritt eine uneigentliche Deutung von 3. 27 (S. 24).

35 Es fällt auf, daß Friedrich überhaupt auf eine Auseinandersetzung mit (von ihm zitierten) Autoren wie etwa Althaus verzichtet hat, die weder auf die Artikellosigkeit von νόμος Wert legen noch den νόμος πίστεως als ein neues Gesetz für die Christen ansehen, sondern lediglich betonen, daß ‘die neue Heilsordnung…alles auf den Glauben stellt’.

36 Hahn, a. a. O., S. 38, betont, daß in 3. 21–31 ‘im wesentlichen mit formelhaften Ausdrücken argumentiert wird, die hier noch keine nähere Erklärung finden (χωρίς νόμου, χωρίς ἔργων νόμου und δι πίστως,έκ πίστως)’ und folgert: ‘Aus diesem Grunde sollte man vorsichtig sein, die auffällige Wendung νόμος πίστεως von vornherein als eine nur rhetorische Entsprechung zu νόμος τν ěργων anzusehen…’ Aber ist es dann nicht um so auffälliger, daß gerade die Wendung νόμος πίστεως im Unterschied zu den von Hahn genannten später nicht mehr wiederkehrt?

37 Weitere Belegstellen sind Gal. 4. 21 ff. und Röm. 10. 6, 8 (414); Friedrich betont ferner, daß ‘Paulus den alttestamentlichen Kult positiv beurteilt’ (412), der ‘auf die Glaubensgerechtigkeit hinweist’ (413). Cranfield fügt die Stelle Röm. 9. 31 f. hinzu.

38 Vgl. Hahn, a. a. O., S. 50.

39 Anders freilich F. Blaß–A. Debrunner–F. Rehkopf, Grammatik des neutestamentlichen Griechisch (197614), §298, 2 Anm. 3.

40 Trotz dem Hinweis auf ‘F. Gerhard’ (sic!), s.v. νόμος 5. Der Verweis ist auch sachlich irre-führend, denn Bauer vertritt tatsächlich den Standpunkt Zahns (‘das Gesetz des Glaubens’ = das Evangelium). Robertson, A. T., A Grammar of the Greek New Testament (1919 3), S. 740Google Scholar, nimmt eben-falls ποīος in Röm. 3. 27 ‘in its original qualitative sense’, verstehtaber πίστεως als Apposition zu νόμου (498) und νόμος also uneigentlich.

41 Vgl. den Kommentar von Luz, Geschichtsverständnis, S. 173 Anm. 143 über die Verknüpfung von V. 27 mit V. 21: ‘Das würde heißen, daß Paulus ohne weitere Erklärung den R. 3, 21 mit νόμος bezeichneten Sachverhalt hier mit ἕργα νόμου, den dort mit νόμος καί προφται wiedergegebenen Sach-verhalt hier mit νόμος τ (sic!) πίστεως bezeichnete. Wer verstünde das?’ Luz fügt hinzu: ‘Was für ein Genetiv wäre τ (sic) πίστεως?’ Auch dieser Einwand wirkt zunächst bestechend. Die buch-stäbliche Deutung von νόμος ist auch dadurch belastet, daß es kaum gelingen wird, das Genetiv-verhältnis grammatisch zu bestimmen. Doch wird man gut tun, nicht allzuviel Gewicht auf dieses formale Argument zu legen. Auch Röm. 9. 31 ist die Wendung νόμος δικαιοσὐνης nicht leicht in die üblichen grammatischen Kategorien einzuordnen; doch ist kaum zu bezweifeln, daß dort die Torah gemeint ist (etwa ‘das Gesetz, das Gerechtigkeit verheißt’; so Lietzmann und Käsemann; ist das Genetiv aber dann wirklich ’qualitativ’, wie Käsemann meint?). Vgl. Turners allgemeine Fest-stellung: ‘The relationship expressed by the genitive is so vague that it is only by means of the context and wider considerations that it can be made definite.’ (J. H. Moulton)–N.Turner, A Grammar of NT Greek, iii, 207.

42 M. E. setzt Friedrichs Interpretation ferner voraus, daß das Thema von V. 27–31 gerade die Problematik des Gesetzes wäre, zu deren Aufhahme der Apostel durch V. 21 angeregt worden wäre. Das wird freilich von Friedrich selbst bestritten (416): V. 31 wäre ‘ein schlechter Abschluß, weil Paulus im Vorhergehenden nicht über seine Stellung zum Gesetz, sondern über die Gottesgerechtig-keit gesprochen hat’. V. 31 wäre dann die Überleitung zu Kap. 4. Wie ist aber dann die Bezug-nahme auf V. 27, die Friedrich in seiner Exegese von V. 31 voraussetzt, überhaupt zu verstehen? Hier sind Friedrichs Erwägungen unklar, und sie werden stillschweigend von Cranfield korrigiert, der sich sonst Friedrich anschließt: V. 31 sei ‘the conclusion of 3. 27 ff.’ Wo Paulus nun aber die Problematik des Gesetzes eigens ins Auge faßt, dort formuliert er die Frage deutlich: τί οὖν νόμος; (Gal. 3. 19); τί οὖν έροũμεν; νόμος μαρτία; (Röm. 7. 7). In Röm. 3. 27 wird das Thema ausdrücklich anders angegeben: ‘Wo bleibt da das Rühmen? Es geht um die Sonderstellung des Juden, die ihn zum Rühmen anreizen kann (vgl. 2. 17, 23; 3. 9). Die Rede vom νόμος dient der Behandlung dieser Frage, und in V. 29 f. hebt Paulus hervor, daß Gott der Gott aller ist. Es wäre befremdlich, wenn Paulus in diesem Zusammenhang (und nur hier!) eine äußerst wichtige Distinktion innerhalb des Gesetzes gemacht hätte. Erst in V. 31 wird die Gesetzesfrage vorübergehend thematisiert.

43 Osten-Sacken, a. a. O., S. 245 Anm. i.

44 Hübner, a. a. O., S. 119.

45 Hübner macht das ganz klar: ‘Die Wendung “Gesetz der Werke” bedeutet ja, wie in Abschnitt 3. 2. dieser Untersuchung gezeigt wurde, ganz konkret das mosaische Gesetz Gottes, insofern es zum Mittel des Sich-vor-Gott-Behaupten-Müssens degradiert und depraviert ist. Ist aber der Bezug des ‘Gesetzes der Werke’ zu einer bestimmten Sicht der Torah unüberhörbar… dann ist es nur folgerichtig anzunehmen, daß die Antwort des Paulus “Nein, sondern durch das Gesetz des Glaubens” auch irgendeinen Bezug zur Torah hat.’ A. a. O., S. 118. Im Abschnitt 3. 2. in Hübners Untersuchung wird freilich die Gesetzesfrage nicht eingehend diskutiert. Hübner begnügt sich mit einem Hinweis auf Röm. 13. 8–10, 7. 12 und – 3. 27! Darüber hinaus legt er Wert darauf, daß auch der Glaubende nach Röm. 6 einer Macht ‘versklavt’ wird, nämlich der Gerechtigkeit. Siehe a. a. O., S. 110 ff., 115 f.

46 Daß die betreffenden Gesamtentwürfe mit dem Wegfall dieser Stellen allerdings bemerkens-wert lückenhaft werden, steht auf einem anderen Blatt und braucht uns hier nicht zu beschäftigen.

47 Vgl. Sanday-Headlam: ‘an instance of the “summarizing” force of the aorist; “is shut out once for all”, “by one decisive act”. St Paul has his eye rather upon the decisiveness of the act than upon its continued result.’ Die übliche Wiedergabe mit ‘ist ausgeschlossen’ ist ein wenig mißverständlich. Genauer ist es, mit Michel und Kuß ‘es wurde ausgeschlossen’ zu übersetzen.

48 Osten-Sacken, a. a. O., S. 245.

49 Hübner, a. a. O., S. 119.

50 Schlier, Galaterbrief, z. St.

51 Vgl. Lagrange, M.-J., Épître aux Galates (1942 4)Google Scholar undMussner, F., Der Galaterbrief (Herder, 1974) z. St.Google Scholar

52 Friedrich, a. a. O., S. 415.

53 Zahn. H. W.Schmidt hat zweifellos Recht, wenn er zu εξεκλείσθη bemerkt: ‘durch das Christusereignis; Aorist!’ Nur hat er nicht gesehen, daß diese Erkenntnis seiner eigenen Deutung von νόμος πίστεως als die Torah den Boden entzieht.

54 Michel.

55 Die Kommentare geben fast einmütig der Lesart γάρ vor οὖν den Vorzug. So auch z. B. Cranfield.

56 Selbstverständlich will ich diesen Parallelismus nicht als zwingenden Beweis vorbringen. Er soil nur zeigen, daß eine uneigentliche Deutung sich dem Kontext am besten einfügt. Darüber hinaus kann er dazu dienen, den Verweis Friedrichs auf die Parallele zwischen V. 27 und V. 21 zu neutralisieren.

57 Nur sollte der Terminus νόμος nicht ‘Begriff’ genannt werden!

58 Als Belege werden Röm. 3. 21 b, 31, 9. 31, 13. 8 f., Gal. 4. 21 und 5. 14 angeführt.

59 Sanday-Headlam, Lietzmann, Käsemann; Kümmel, W. G., Römer 7 und die Bekehrung des Paulus (1929), S. 61.Google Scholar

60 Kümmel, a. a. O., S. 62; van Dülmen, Theologie des Gesetzes, S. 117.

61 Lietzmann.

62 Lietzmann.

63 Gesetzt, daß V. 25 b nicht unecht ist. Cranfield möchte die Bedeutungsvarianten auf zwei reduzieren. Aber wie kann ‘das Gesetz meines Sinnes’ V. 23 b mit dem Gesetz Gottes identisch sein, da der Mensch mit jenem diesem zustimmt?

64 Die Bultmannsche Auslegung, nach der κατεργзεσθαι ‘zustande bringen’, ‘Gutes’ und ‘Böses’ ‘Leben’ und ‘Tod’ bedeuten sollen (Lohse, a. a. 0., S. 286) kann ich freilich nicht teilen. Vgl. die Kritik von Althaus, P., Paulus und Luther über den Menschen (1963 4), S. 47–9Google Scholar. Die Weigerung Lohses, 7. 14–25 als Beschreibung eines erfahrbaren moralischen Konflikts im Inneren des Menschen zu sehen, trägt zweifellos mit dazu bei, daß er dazu neigen kann, alle νόμοι in V. 21–5 mit der Torah zu identifizieren.

65 Ob Lohse tatsächlich diese Folgerung zieht, ist nicht leicht auszumachen; seine Ausführungen bleiben hier in der Schwebe. Vgl. aber Hübner, a. a. O., S. 126. Es geht jedenfalls nicht an, 7. 25 so zu interpretieren, wie Lohse es tut: ‘Dabei hat Paulus nicht zwei inhaltlich verschiedene Gesetze vor Augen. Sondern wie diese abschließende Formulierung zeigt, geht es tatsächlich um ein und dasselbe Gesetz, die Thora. Sie enthält den Willen Gottes und ist darum νόμος θεοũ; aber weil es zu einem unheilvollen Bündnis zwischen Sünde und Gesetz gekommen ist, darum ist für den unerlösten Menschen das Gesetz allemal νόμος μαρττίας.’ Diese Auslegung geht davon aus, daß der Vers von der Geteiltheit des Gesetzes spricht, während er nur allzu deutlich die Geteiltheit des Menschen voraus-setzt. Ob der Vers allerdings eine nachpaulinische Glosse sein könnte, sei dahingestellt. Osten-Sacken, a. a. O., S. 210 f., behauptet, daß νόμος 7. 22–3 buchstäblich das Gesetz meint. ‘Das Gesetz meines Sinnes’ sei das Gesetz, ‘sofern ihm das Ego…zustimmt’, ‘das andere Gesetz’ und das mit ihm (nach Osten-Sacken) identische ‘Gesetz der Sunde’ wiederum ‘dasselbe Gesetz, sofern es vom Ego…als unter die Sünde verkauftem in Brauch genommen ist’ (210). Völlig weggedeutet wird dabei, daß es die beiden νόμοι sind, die einander aktiv widerstreiten.

66 Barrett akzeptiert die dürftig bezeugte Lesart, die jedes Objekt ausläßt, und beurteilt das Prädikatsverb deshalb als einen gnomischen Aorist, der mit Präsens wiederzugeben wäre. Siehe dazu Cranfield.

67 Cranfield macht auf die Stellung von νόμος als Subjekt aufmerksam und zieht den richtigen Schluß, freilich mit äußerster Vorsicht: eine buchstäbliche Deutung kommt ‘schwerlich’ in Frage; das Gesetz erscheint ‘a less natural subject of ηλευθέρωσεν κτλ. than the exercised authority of the Spirit’ (S. 376 Anm. 2). Bevor er dieses Urteil ausspricht, hat er eine buchstäbliche Deutung erwogen (Anm. 1): ‘One may indeed be tempted,… to take έν χριστ’ ιησοũ with τοũ πνεὐματος τς ως, and understand Paul to mean that it is God's law, now established by Christ's work in its tone and original character and office as “spiritual” and “unto life” (taking both τοũ πνεὑματος and τς зως as dependent on νόμος), which has effected the believer's liberation.’ Aus diesem erwogenen Kommentar geht zweierlei hervor: (i) Die Stellung von νόμος als Subjekt ist ernstzunehmen. (ii) Die buchstäblichen Deutungen kommen ohne strittige Interpretationen der Abhängigkeitsverhältnisse der griechischen Worte nicht aus. Lohse, a. a. O., S. 279, möchte freilich die Frage offenlassen, ob ‘die Wendung ν χριστῳ ’lησοũ Zu den voranstehenden Begriffen oder aber zum Verbum ᾐλενθέρωσεν zu ziehen ist’; doch würde das letztere die buchstäbliche Deutung unmöglich machen, sobald man die Subjektstellung von νόμος berücksichtigt. (Wie hätte die Torah den Menschen ‘in Christus befreien’ können?). Bezeichnenderweise möchte Vos, a. a. O., S. 123 Anm. 38, die Wendung ν χριστ 'lησοũ mit der ganzen Phrase νόμος κτλ. verbinden, was wohl die unnatürlichste Alternative von alien ist.

68 Fuchs, a. a. O., S. 85.

69 A. a. O., S. 87.

70 Hübner, a. a. O., S. 125 f.: ‘Derjenige, für den der nomos das Gesetz des Geistes ist, der also im lebensspendenden Geiste existierend…das Gesetz sieht, ist befreit vom pervertierten Gesetz… Für denjenigen, der “nach dem Fleisch wandelt”, erscheint und ist das Gesetz eine todbringende Unheilsmacht…Für denjenigen a ber, der “nach dem Geiste wandelt”, also nach dem, was das Eigentliche und Wesenhafte des Gesetzes ist, erscheint und ist dieses geistlich und deshalb lebens-spendend.’ (Von Hübner gesperrt.)

71 Lohse, a. a. O., S. 279.

72 Als Einziger unter den Vertretern buchstäblicher Deutungen hat Jüngel, a. a. O., S. 44 f., die Wortlaut des Textes ernstgenommen und spricht vom ‘befreienden Gesetz’. Für diesen überraschenden Ausdruck meint er in Gal. 2. 19 eine Parallele finden zu können. Doch der dort begegnende schwerdeutige Ausdruck δι νόμου bildet keineswegs ein tragfähiges Fundament für die Interpretation von Röm. 8. 2, und es wundert nicht, daß andere diesen Hinweis nicht aufgenommen haben. Die Rolle des Gesetzes in Gal. 2. 19 ist eine viel negativere als die des νόμος in Röm. 8. 2a.

73 Lohse, a. a. O., S. 285.

74 Bei Lohse spielt 8. 4 eine ähnliche Rolle in der Interpretation wie 3. 21 bei Friedrich.

75 Es wäre freilich durchaus möglich zuzugeben, daß der Gedanke einer Wiederherstellung der ursprünglichen Bedeutung des Gesetzes Paulus nicht fremd ist, und zugleich festzuhalten, daß dieser Gedanke erst Röm. 8. 4 und nicht schon 8. 2 ausgedrückt wird. Vgl. Paulsen, H., Überlieferung und Auslegung in Römer 8 (1975), S. 65 fGoogle Scholar. Ich bezweifle jedoch, ob Paulus überhaupt die jüdische Gesetzes-auffassung als ein Mißverständnis im Sinne vom Legalismus betrachtet hat; siehe darüber Sanders, E. P., Paul and Palestinian Judaism (1977), bes. S. 550 ffGoogle Scholar. Doch soil auf diese Frage hier nicht eingegangen werden.

76 Weiss, J., Das Urchristentum (1917), S. 427Google Scholar, hat m. E. richtig getroffen mit der Feststellung zweier widerspruchsvoller Anschauungen bei Paulus, die jedoch beide für den Apostel ‘gleich wahr und unumstößlich’ und nur als ‘Ablagerungen aus zwei verschiedenen Lebens-Epochen’ begreiflich sind.