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Historische Literatur zu Infektionskrankheiten

ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften digitalisiert urheberrechtsfreie überwiegend historische Literatur über Infektionskrankheiten. Die Digitalisate stehen in einer von inzwischen mehr als 20 Spezialsammlungen bereit. Alle Werke können weltweit freiverfügbar nachgenutzt werden. ZB MED verfügt über einen umfassenden Bestand an Literatur zu Krankheiten, die durch Viren, Bakterien oder Pilze übertragen werden: die inzwischen eliminierten Pocken, Cholera, Influenza, Tuberkulose, AIDS und aktuell COVID-19, um nur einige zu nennen. Erforschung, Bekämpfung und Vorsorge gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Medizin.

Die historische Literatur steht nun in der Digitalen Sammlung Infektionskrankheiten online gratis zur Verfügung. Rund 800 Werke bilden ab, welche Entwicklung die Erforschung und die Bekämpfung dieser Erkrankungen genommen hat. Ein Schwerpunkt liegt auf Literatur zu den vor allem im 19. Jahrhundert sehr akuten und viel behandelten Themen Cholera, Tuberkulose und Typhus sowie venerischen Erkrankungen. <https://digital.zbmed.de/infektionskrankheiten>

Hessischer Digitalindex veröffentlicht

Um die Effizienz der eigenen Digitalstrategie messbar zu machen, gibt es für Hessen als erstes Bundesland einen eigenen Digitalindex. Dieser ist in sieben Handlungsfelder aufgeteilt, die sich an der Strategie „Digitales Hessen – Wo Zukunft zuhause ist“ orientieren: Digitale Infrastruktur, Digitale Wirtschaft, Digitale Teilhabe und Nutzen, Digitale Kompetenzen und Bildung, Digitale Innovationen und Forschung, Smart Region und Smart City sowie Digitale Verwaltung. Fraunhofer FOKUS mit seinem Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT) hat dafür nicht nur den digitalen Wandel auf zentralen Handlungsfeldern, sondern auch durch eine großangelegte Befragung von September bis Oktober 2021 die Perspektive der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) untersucht.

Der so erhobene Digitalindex zeigt einen Digitalisierungsschub in Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung während der Corona Pandemie. Insbesondere hat die Nutzungsintensität digitaler Dienste im Alltag auf allen Ebenen zugenommen. So nutzen 97 Prozent aller Hessinnen und Hessen das Internet, annährend drei Viertel davon täglich. Für die meisten ist das Smartphone (93 Prozent) das wichtigste Zugangsgerät, gefolgt von Notebook (53 Prozent), Smart-TV (50 Prozent) und Tablet (38 Prozent). Selbst in der Altersgruppe 70+ sind über die Hälfte der Hessinnen und Hessen mindestens einmal in der Woche online. Bemerkenswert ist der sprunghafte Anstieg der Nutzung telemedizinischer Angebote von 3,6 Prozent Mitte 2020 auf 20,1 Prozent im Jahr 2021.

Dies wird unter anderem auf die gute Grundversorgung mit Breitbandanschlüssen zurückgeführt. So verfügten zur Zeit der Befragung rund 90 Prozent der Haushalte in Hessen über Breitbandanschlüsse, selbst im ländlichen Raum. Entscheidender Faktor war und ist aber auch die gezielte Förderung der Kommunen durch Programme wie „Starke Heimat Hessen“, „Smarte Regionen“ oder „House of Digital Transformation“. So arbeiten fast die Hälfte der Kommunen an einer eigenen Digitalstrategie, fast ein Viertel verfügt bereits über eine solche. Binnen drei Jahren hat sich die Verfügbarkeit von kommunalen Onlinedienstleistungen in Hessen verdreifacht. Ebenso hat die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen stark zugenommen. So stieg der Anteil der Bevölkerung, der digital mit Behörden interagiert, von 57 Prozent im Jahr 2018 auf 69 Prozent im Jahr 2021. 2018 hatten 19 Prozent einen Online-Antrag bei einer Behörde gestellt, 2021 hat sich der Anteil mit fast 45 Prozent mehr als verdoppelt.

Wichtige Säulen für das gute Abschneiden von Hessen im Bereich Digitale Innovation sind die Unternehmen, Forschung und die Rechenzentren. Hier zeigt sich eine deutliche Zunahme bei der Selbsteinschätzung des Digitalisierungsgrads von KMU. Mehr als ein Zehntel davon entwickelt digitale Lösungen mit eigenem Personal für Forschung und Entwicklung. Entgegen dem Trend haben Gewerbeanmeldungen in der IKT-Branche in Hessen zugenommen. Über ein Zehntel der KMU nutzen bereits den Einsatz von KI-Innovationen. Dazu kommt ein vergleichsweiser entspannter Arbeitsmarkt, der nicht nur im Bundesvergleich den geringsten Mangel an Fachkräften in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) aufweist, sondern sogar Zuwächse bei den IT-Fachkräften und KI-Innovationen in den hessischen KMU verzeichnet. Rund ein Fünftel der hessischen KMU beschäftigen eigene IT-Fachkräfte. Eine große Herausforderung für die Zukunft wird allerdings sein, die geringere Dynamik bei IT-Ausbildungsabschlüssen und dem wissenschaftlichen Personal im Fachbereich Informatik zu meistern.

Der nächste Digitalindex wird in zwei Jahren erscheinen und sich besonders mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI) und der Wirkung der KI-Zukunftsagenda widmen. <https://digitales.hessen.de/digitalstrategie/hessischer-digitalindex>

Digitalisierung von Dokumenten zur Wiedergutmachung

FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur und das Landesarchiv Baden-Württemberg werden für ein Großprojekt des Bundesministeriums der Finanzen das Dokumentenerbe zur Wiedergutmachung nach 1945 für Angehörige, Forschung und Bildungsarbeit digital zugänglich machen. Die Informationen sollen in einem innovativen Themenportal bereitgestellt werden.

Fast 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundesentschädigungsgesetzes sterben nun die letzten Antragstellenden und somit die letzten Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der nationalsozialistischen Verfolgung. In deutschen Archiven lagern tausende Aktenmeter zur Praxis der Wiedergutmachung. Zugleich sind diese Akten die wichtigste Quelle für die Erforschung von Schicksalen der Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.

Im Archivportal-D, dem deutschen Onlineportal zur Recherche von Archivgut, wird der zentrale digitale Zugang zu den Unterlagen der Wiedergutmachungspolitik geschaffen. Gebündelt in einem Themenportal werden sie mit historischen Hintergrundinformationen, der Präsentation von Forschungsprojekten und Materialien für die politische Bildungsarbeit angereichert. Dies erleichtert die Nutzung der Akten, auch wenn aus Datenschutzgründen manche Unterlagen erst später online gestellt werden können. Das Angebot richtet sich sowohl an Verwandte und Nachkommen der Verfolgungsopfer, an Gedenkstätten, an die Wissenschaft allgemein sowie an die internationale interessierte Öffentlichkeit.

Das Landesarchiv Baden-Württemberg verfügt mit allein rund 120.000 Einzelfallakten zur Individualentschädigung über umfangreiche Unterlagen zur Wiedergutmachung. Zusammen mit dem FIZ Karslruhe soll ein Pilotvorhaben den Auftakt für das bundesweite „Themenportal Wiedergutmachung“ bilden: Das Staatsarchiv Ludwigsburg digitalisiert seit 2020 eine exemplarische Auswahl von 6.000 Akten aus den Landesarchiv-Beständen. Dabei werden automatische Verfahren der Text- und Mustererkennung experimentell erprobt. Erste Ergebnisse sind vielversprechend. Die forschungsbasierte und wissenschaftlich-technische Expertise von FIZ Karlsruhe auf den Gebieten Künstliche Intelligenz und e-Research eröffnet damit ein breites Feld zukunftsorientierter Anwendungsmöglichkeiten im Bereich des Semantic Web.

Das Bundesministerium der Finanzen ist seit den frühen 1950er Jahren für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland zuständig. Die in über sieben Jahrzehnten aus den Wiedergutmachungsverfahren entstandenen Akten und Unterlagen der Wiedergutmachung sind nicht nur wichtige Zeugnisse für den Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit der NS-Vergangenheit. Vielmehr sind sie für Forschung, Angehörige und Nachkommen der Verfolgten von unschätzbarem Wert, da in ungemein zahlreichen Einzelfallakten die Antragssteller im Verwaltungsverfahren ihr Verfolgungsschicksal wie auch ihre Familiengeschichte mit Angabe von Daten, Orten, Namen, Tätern und weiteren Opfern schilderten. Aufgrund der nicht-linearen Entwicklung und der föderativen Ausführung bestimmter Regelungen sind die betreffenden Unterlagen auf das Bundesarchiv, die Landes- und Staatsarchive und weitere Stellen im In- und Ausland verteilt bzw. liegen teilweise noch in den Behörden. Daher ist ein einheitlicher, digitaler und somit internationaler Zugang zu diesen über verschiedenste Archive verteilten Akten ein Kernelement der Folgeaufgaben der Wiedergutmachung. <https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/V ermoegensrecht_und_Entschaedigungen/vermoegensrecht_entschaedigungen.html, https://www.archivportal-d.de/, https://www.landesarchiv-bw.de/de/landesarchiv/projekte/projekt-zur- wiedergutmachung/71002> und <https://www.fiz-karlsruhe.de/de/nachricht/wiedergutmachung- nationalsozialistischen-unrechts-quellen-erschliessen-und-praesentieren>

2021 Rekordjahr für Bad Bots

2021 ist ein Rekordjahr für Bad Bots. Das zeigen die Ergebnisse der Studie „Imperva Bad Bot Report 2022“ zum Bot-Traffic im Internet in Deutschland und weltweit. So waren Bad Bots für 27,7 Prozent des weltweiten Internetdatenverkehrs verantwortlich – 2020 waren es nur 25,6 Prozent. Bad Bots sind Software-Anwendungen, die automatisiert Prozesse mit schädlicher Absicht ausführen. Die drei häufigsten Bot-Angriffe waren Kontoübernahmen, das Scraping von Inhalten oder Preisen, und das Scalping zur Beschaffung begrenzt verfügbarer Artikel, die dann überteuert weiterverkauft werden können.

Bösartige Bots sind oft der erste Hinweis auf Online-Betrug und ein Risiko für Unternehmen und Kunden. Sie stehlen persönliche Informationen, Kreditkartendaten, Treuepunkte und beeinträchtigen das Online-Kundenerlebnis. Für Unternehmen tragen automatisierter Missbrauch und Online-Betrug zur Nichteinhaltung von Datenschutz- und Transaktionsvorschriften bei. 2021 bestanden 65,6 Prozent des gesamten Bot-Traffics aus komplexen, hochentwickelten und schwer zu fassenden Bad Bots, die verschiedene Techniken und Methoden verwenden, um von Standard-Security-Lösungen nicht erkannt zu werden. So durchlaufen sie zufällige IP-Adressen, dringen über anonyme Proxys ein und imitieren menschliches Verhalten, indem sie Mausbewegungen und -klicks nachahmen.

Die Studie zeigte, dass in Deutschland im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt (27,7 Prozent) mit fast 40 Prozent der meiste Bad-Bot-Traffic unterwegs ist, gefolgt von Singapur (39,1 Prozent), Kanada (30,2 Prozent), USA (29,1 Prozent) und dem Vereinigten Königreich (29,7 Prozent). Dazu gab es im Jahr 2021 einen Anstieg von fast 150 Prozent bei den Kontoübernahmen. 64,1 Prozent dieser Angriffe erfolgten mit Hilfe von hochentwickelten Bad Bots. Besonders im Visier der Bad Bots waren im Jahr 2021 die Reisebranche (34,2 Prozent), der Einzelhandel (33,8 Prozent) und die Finanzdienstleistungen (8,8 Prozent). Mehr als ein Drittel der Bad Bots tarnen sich als mobile Webbrowser, besonders User Agenten wie Mobile Safari waren eine beliebte Tarnung. <https://www.imperva.com/resources/resource-library/reports/bad-bot-report/>

DAAD fördert KI-Talente für Deutschland

Um den KI-Nachwuchs in Deutschland zu fördern, hat der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) nach dem Computererfinder Konrad Zuse benannte Schools ins Leben gerufen, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert werden. Für eine exzellente wissenschaftliche Ausbildung kooperieren in den Konrad-Zuse Schools Forschende verschiedener Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Expertinnen und Experten aus der Wirtschaft. So sollen hochtalentierte deutsche und internationale Graduierte für ein KI-Studium in Deutschland gewonnen und langfristig an den Forschungsstandort Deutschland gebunden werden. Entsprechend sind die durchgängige Förderung vom Master bis zur Promotion und ein umfangreiches Betreuungskonzept besondere Merkmale der Schools. Träger einer Konrad Zuse School ist jeweils eine deutsche Hochschule. Sie erhält mittelfristig bis zu drei Millionen Euro Fördermittel im Jahr für Personal, Stipendien, zur Unterstützung internationaler Mobilität der Beteiligten, den Ausbau innovativer Lehrformen und zur Wissenschaftskommunikation. Dafür stellt das BMBF in den nächsten Jahren zunächst 24 Millionen Euro bereit. Die folgenden drei Hochschulen wurden mit ihren zugehörigen Partnerinstitutionen aktuell als Träger einer Konrad Zuse School ausgewählt: Die Technische Universität Darmstadt mit der Konrad Zuse School of Excellence in Learning and Intelligent Systems (ELIZA), die Technische Universität Dresden mit der Konrad Zuse School of Excellence in Embedded Composite Artificial Intelligence (SECAI) und die Technische Universität München mit der Konrad Zuse School of Excellence in Reliable Artificial Intelligence (relAI).<https://www.daad.de/de/infos-services-fuer-hochschulen/weiterfuehrende-infos-zu-daad-foerderprogrammen/konrad-zuse-schools/>

DFG-Positionspapier zum wissenschaftlichen Publizieren

Das wissenschaftliche Publikationswesen ist vielen Herausforderungen ausgesetzt, die negative Auswirkungen auf die Wissenschaft haben können. Insbesondere die auf Metriken gestützte Wissenschaftsbewertung kann problematische Anreize setzen. Um zu einer kritischen Diskussion und einer Korrektur dieser Entwicklungen beizutragen, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein Positionspapier mit dem Titel „Wissenschaftliches Publizieren als Grundlage und Gestaltungsfeld der Wissenschaftsbewertung: Herausforderungen und Handlungsfelder“ veröffentlicht.

Das Positionspapier soll zur Stärkung wissenschaftsadäquater Rahmenbedingungen im Wissenschaftssystem beitragen und die Diskussionen zur Fortentwicklung von Publikations- und Bewertungssystemen fördern. Ausgehend von einer Definition der grundsätzlichen Funktionen wissenschaftlichen Publizierens werden im ersten Abschnitt („Grundzüge des Publikationswesens“) die häufigsten Formen wissenschaftlichen Publizierens sowie deren Verbreitung und Qualitätsprüfung beschrieben. Zweitens werden folgende Aspekte als aktuelle Herausforderungen identifiziert und tiefer gehend diskutiert: Die Auffindbarkeit von wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Marktstrukturen und Geschäftsmodelle des wissenschaftlichen Verlagswesens, betrügerisches Publizieren, Qualitätsprüfung und Peer-Einbindung sowie die Wechselwirkungen zwischen Wissenschaftsbewertung und Publikationswesen.

Im dritten Abschnitt werden im Hinblick auf die beiden Hauptadressaten des Positionspapiers Handlungsfelder benannt: In der Verantwortung der (Leitungsebene der) Wissenschaft liegen demnach die Etablierung neuer Formen der Qualitätsprüfung von Veröffentlichungen, der Ausbau der Adressatenorientierung wissenschaftlichen Publizierens und die Stärkung zusätzlicher Systeme der Reputationszuschreibung sowie die Sicherstellung der Hoheit der Wissenschaft über ihre eigenen Daten. In der Verantwortung der Geldgeber liegen hingegen die Verbreiterung des Spektrums akzeptierter Publikationsformate, ein Einfordern stärker inhaltlich ausgerichteter Leistungsnachweise und die Stärkung der Rezipierendenseite.

Das Positionspapier wurde in einem umfassenden Prozess unter der Leitung der DFG-Vizepräsidentin Professorin Dr. Julika Griem von Mitgliedern des Präsidiums und des Senats der DFG aus allen vier Wissenschaftsbereichen, der Geschäftsstelle sowie im Austausch mit Expertinnen und Experten erarbeitet <www.dfg.de/download/pdf/foerderung/grundlagen_dfg_foerderung/ publikationswesen/positionspapier_publikationswesen.pdf>

Video-Sprechstunden beliebt

Auch dies ist einer der Digitalisierungseffekte der Corona-Pandemie: Immer mehr Deutschen nutzen Video-Sprechstunden, um mit Ärzten oder Therapeutinnen zu kommunizieren. Schon 18 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben mindestens einmal eine Video-Sprechstunde besucht. Das sind vier Prozentpunkte mehr als 2021 und fast vier Mal so viele wie 2019. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom.

Dabei haben die meisten positive Erfahrungen gemacht, nur wenige waren weniger zufrieden. Insgesamt fordern acht von zehn Nutzerinnen und Nutzern, das Angebot an Video-Sprechstunden solle ausgebaut werden. Mehr als zwei Drittel haben die Behandlung in der Video-Sprechstunde als ebenso gut wie in der Praxis erlebt. Ebenso viele (69 Prozent) würden die Video-Sprechstunde im Freundes- und Familienkreis empfehlen und mehr als die Hälfte (55 Prozent) hat nun vor, wann immer möglich, eine Video-Sprechstunde zu nutzen. „Problematisch ist aus Sicht des Bitkom jedoch, dass Videosprechstunden in Deutschland nur zeitweise geöffnet werden können. Ärztinnen und Ärzte dürfen nur 30 Prozent ihrer Sprechstunden als Online-Sprechstunden abrechnen – mehr wird von den Kassen nicht honoriert.<https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Video-Sprechstunde-beliebter>

DNB startet Erschließungsmaschine

Seit April 2022 ist in der Deutschen Nationalbibliothek ein neues System zur automatischen Inhaltserschließung im Einsatz. Die sogenannte „Erschließungsmaschine“ wird zur automatischen Vergabe von Sucheinstiegen zunächst für deutschsprachige E-Books, elektronische Zeitschriftenartikel oder auch gedruckte Hochschulschriften eingesetzt. Mit dem neuen Erschließungssystem werden aktuell DDC-Sachgruppen, Schlagwörter aus der Gemeinsamen Normdatei (GND) für deutschsprachige Medienwerke sowie DDC-Kurznotationen der Sachgruppe Medizin (für deutsch- und englischsprachige Medienwerke) vergeben. Das System besitzt eine modulare Architektur, die sämtliche Bestandteile als Services integriert. Im Kern wird die Open-Source-Software zur automatischen Klassifizierung und Indexierung Annif eingesetzt. Annif ist sprachunabhängig und kombiniert verschiedene Verfahren des Text Mining und des maschinellen Lernens. Mit der Umsetzung der einzelnen neuen Verfahren als Services können künftig auch weitere Funktionalitäten und Verfahren flexibel kombiniert, ausgetauscht und ergänzt werden. <https://blog.dnb.de/erschliessungsmaschine-gestartet/>

Forschungsmuseen entwickeln AR-Prototypen

Museale Objekte mit Augmented Reality zum Leben zu erwecken, war das Ziel des zweitägigen internationalen von den Leibniz-Forschungsmuseen und dem A MAZE. Festival organisierten Online Hackathons „AR you ready”. Die dabei entstandenen Prototypen bringen Objekte der Leibniz-Forschungsmuseen nicht nur in Bewegung, sondern auch aus den Museumsgebäuden heraus. Sie lassen sich auf dem eigenen Smartphone ausprobieren und sind teils direkt in Social Media-Plattformen wie Instagram und Snapchat nutzbar. Drei der bei „AR you ready“ entwickelten Prototypen wurden bei der Award Show des A MAZE. sogar ausgezeichnet: Gewinner war das Projekt „DISPLACE AR – location-based AR-viewer & game”, das Museumsobjekte in 3D im öffentlichen Raum platziert und so nicht nur eine Verknüpfung zwischen den Leibniz-Forschungsmuseen mit ihren unterschiedlichen Standorten, sondern auch zwischen den unterschiedlichen Exponaten der Museen, beispielsweise Flugzeugen und fliegenden Insekten, herstellen kann. Den zweiten Platz teilen sich „Woodlice AR“, mit dem eine sprechende 3D-Assel als Snapchatfilter auf der eigenen Hand sitzt und „AR-Audio-Walk Melli Beese“, das einen Blog-Eintrag des Deutschen Museums München zur Flugpionierin Melli Beese als multisensorische 3D-Installation aufarbeitet.

Auf der Website der Leibniz-Forschungsmuseen werden Einblicken in den kreativen Prozess des Hackathons gegeben und die Prototypen, die sich selbst testen lassen, in kurzen Teaser-Videos vorgestellt. <https://www.leibniz-forschungsmuseen.de/hackathon-ar>

EU-Chatkontrolle laut GI verfassungswidrig

Der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik e.V. beurteilt die Gesetzesvorschläge der EU-Kommission zur Chat-, E-Mail- und Datenkontrolle als verfassungswidrig. Sie ruft die Bundesregierung dazu auf, am geplanten „Recht auf Verschlüsselung“ festzuhalten und im Rat entschieden auf entsprechende Änderungen der geplanten EU-Verordnung hinzuwirken.

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für verbindliche Regelungen zur Verhinderung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern veröffentlicht. Darin ist vorgesehen, die Internetkommunikation automatisiert nach strafrechtlich relevanten Inhalten zu untersuchen. Der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik e.V. sieht darin einen unverhältnismäßigen und einen grundrechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union. Insbesondere das in Artikel 7 verbriefte Recht auf vertrauliche Kommunikation, den Schutz personenbezogener Daten in Artikel 8, die Informationsfreiheit in Artikel 11 sowie das der unternehmerischen Freiheit in Artikel 16 sind massiv bedroht. Er fordert daher die Bundesregierung auf, sich diesen entschieden entgegenzusetzen. Bereits im März hat eine europäische Initiative auf Anregung der Gesellschaft für Informatik und angesichts des nahenden EU-Gesetzgebungsverfahrens gefordert, alle Aktivitäten zur Schwächung und Umgehung von Verschlüsselung einzustellen, da dies enormen Schaden für die Sicherheit aller EU-Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Wirtschaft bedeuten. <https://cepis.org/right-to-secure-communication/>

Arolsen Archiv nutzt KI für #everynamecounts

In den Arolsen Archives befindet sich die weltweit größte Sammlung an Dokumenten über die Opfer und Überlebenden des NS-Regimes, von denen ein Teil zum UNESCO Memory of the World-Programm zählt. Eine der primären Aufgaben des Archivs ist, diese Dokumente für die Suche nach Informationen über das Schicksal von Opfern und Überlebenden, verfolgten Minderheiten und Zwangsarbeit digital verfügbar zu machen. Dies erfolgte in dem Projekt #everynamecounts[1] durch Freiwillige, die Informationen aus den Dokumenten händisch transkribierten und so die Digitalisierung des Archivs unterstützen. Doch das Übersetzen, Lesen, Transkribieren, Katalogisieren und Validieren dieser Dokumente dauert in diesem Prozess voraussichtlich Jahrzehnte. Jedes Dokument wird von drei ehrenamtlichen Unterstützenden unabhängig voneinander indexiert und, falls die Einträge nicht übereinstimmen, von Beschäftigten der Arolsen Archives auf Richtigkeit überprüft. So sind bis zu vier Personen involviert, um vier Dokumente in einer Stunde zu indexieren und zu validieren.

Nun hat einer der Freiwilligen, Ian Lever, Mitarbeiter des internationalen Beratungsunternehmens Accenture mit Kolleginnen und Kollegen binnen zehn Wochen eine KI-Lösung eingerichtet, mit der vier Personen 160 Dokumente in einer Stunde archivieren können. Gemeinsam mit dem Solutions.KI-Team von Accenture passten die ehrenamtlichen Helfenden eine vorhandene Accenture-Lösung für ihre Zwecke an. Diese verwendet optische Zeichenerkennung (optical character recognition – OCR) und maschinelles Lernen. So werden besonders mühsam zu indexierende Dokumente, wie Häftlings- und Verlegungslisten mit Dutzenden von Zeilen, Konzentrationslageraufzeichnungen und Suchdokumente schneller und genauer erfasst. Nur für die Überprüfung der einzelnen Dokumente bedarf es eines Menschen.

Auch wenn KI den Großteil der Arbeit übernimmt, bleibt das menschliche Auge doch relevant, um die Genauigkeit des Archivierungsvorgangs zu überprüfen und um die KI lernfähig zu halten. So werden der KI zeitgenössische Informationen, wie etwa handschriftliche Zeichen und Kürzel, über die Korrektur aufgenommener Informationen beigebracht. Die Genauigkeit des Formularfelds „Nachname der Mutter“ hat sich so um zehn Prozent erhöht. Beim Formularfeld „Religion“ liegt sie mittlerweile bei 99 Prozent.

Seit der Implementierung der KI-Lösung im Dezember 2021 konnten mehr als 160.000 Namen von NS-Verfolgungsopfern indexiert, Informationen aus mehr als 18.000 Dokumenten extrahiert und mehr als 60.000 Dokumente in ähnliche Gruppen geclustert werden, um die Identifizierung und Analyse zu verbessern. Rund 1.000 Accenture-Mitarbeitende haben sich bisher freiwillig an dem Projekt beteiligt, wobei das Unternehmen auch die Wartung und Weiterentwicklung der KI-Lösung unterstützt. <https://arolsen-archives.org/news/das-projekt-everynamecountsnutzt-kuenstliche-intelligenz-um-informationen-ueber-ns-verfolgte-zu-finden/>

Verbundprojekt Forschungsdatenmanagement

In Forschungsprojekten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften entstehen große Datenmengen. Wie diese systematisch festgehalten und langfristig nutzbar gemacht werden können, untersucht das Vorhaben „SAN-DMP“ unter der Leitung von Prof. Dr. Mirjam Blümm vom Institut für Informationswissenschaft der TH Köln. Gemeinsam mit Prof. Dr. Heike Neuroth von der Fachhochschule Potsdam und Prof. Dr. Stefan Schmunk von der Hochschule Darmstadt sollen Bedarfe an das Forschungsdatenmanagement sowie Barrieren ermittelt werden, um Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das bis Anfang 2023 laufende Projekt im Rahmen des Programms „Nachnutzung und Management von Forschungsdaten an Fachhochschulen“ mit rund 190.000 Euro.

Texte, Bilder, Protokolle, Audioaufzeichnungen und Tabellen: Das sind potenzielle Forschungsdaten, die in wissenschaftlichen Projekten entstehen und meistens digital vorliegen. Insbesondere Hochschulen für angewandte Wissenschaften stehen dabei vor der Herausforderung, dass Projekte in der Regel in Kooperation erfolgen – beispielsweise mit Partnerinnen und Partnern aus Kultur, Verwaltung oder der Industrie – und deshalb an verschiedenen Stellen Daten entstehen, auf die ein Zugriff notwendig ist.

Gegenstand des Verbundprojekts SAN-DMP sind Sichtbarkeit, Akzeptanz und Nutzung von sogenannten Datenmanagementplänen. Diese stellen Schlüsseldokumente für das Forschungsdatenmanagement dar, weil sie den Umgang mit Daten unter anderem bezüglich Verantwortlichkeiten, Formaten und rechtlichen Belangen festhalten. Sie sollen die Daten möglichst langfristig auffindbar, verständlich und damit nutzbar machen. <https://www.fh-potsdam.de/aktuelles-medien/aktuelles/san-dmp>

Datenraum für Kriseninformationen

Nur anhand von belastbaren Informationen können Krisen vorhergesagt und bewältigt werden. Beispiele dafür waren die Corona-Pandemie und das Hochwasser im Juli 2021. Gerade Kommunen und Einsatzkräfte müssen oft riesige Menge an Daten für einen Einsatz auswerten und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Mit dem Vorhaben „HERAKLION“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung in den nächsten vier Jahren mit einer Fördersumme von 5,6 Millionen Euro einen neuen Ansatz, der Daten zur Vorbereitung auf Krisen und ihre Bewältigung besser zugänglich und nutzbar macht. Das Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut, EMI, wird mit Unterstützung des Fraunhofer-Instituts für Software- und Systemtechnik ISST und der Universität Freiburg einen dezentralen Datenraum für die zivile Sicherheit schaffen, der über die Möglichkeiten klassischer Datenbank-Lösungen hinausreicht. Um das Potenzial des Datenraums und seine Anwendungsmöglichkeiten für Anwendende erfahrbar und erlebbar zu machen, sind auch Test- und Demonstrationsmöglichkeiten geplant. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit Kommunen und Sicherheitskräften ein wichtiger Faktor. Bereits jetzt stehen dem Projekt die Stadt Freiburg, die Freie Universität Berlin oder das Daten-Kompetenzzentrum für Städte und Regionen DKSR GmbH zur Seite. Das Projekt wird bei der Ausgestaltung des Datenraums von Anfang an alle grundlegenden Anforderungen an Souveränität, Sicherheit und Interoperabilität berücksichtigen. <https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2022/04/040422-ProjektHERAKLION.html>

Bund fördert intelligente Mobilitätslösungen

Mit mehr als 30 Millionen Euro unterstützt das Bundesverkehrsministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die digitale Transformation der urbanen Mobilität und damit zugleich den Klimaschutz (CO2-Reduktion) und den Gesundheitsschutz (NO2-Reduktion) in deutschen Städten und Gemeinden. Die 2020 ausgelaufene Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ wird dafür neu aufgelegt und weiterentwickelt. So können sich nun alle deutschen Städte und Gemeinden bewerben, nicht nur wie zuvor Kommunen mit hohen Stickstoffdioxid (NO2)-Werten. Dazu wird die Förderquote auf 80 Prozent angehoben und der Einstieg in die Beantragung der Mittel erleichtert. Zu den geförderten Digitalisierungsprojekten gehören z. B. Maßnahmen zur Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- oder Meteorologie-Daten, für intelligentes Verkehrsmanagement, für Multimodalität und Vernetzung, zur Entwicklung von Mobilitätsplattformen (lückenloses anbieterübergreifendes Routing und Ticketing, für Ride-Sharing- /On-Demand-Dienste), oder für effiziente City-Logistik. <https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/023-wissing-besser-digital-mobil.html>

Wissenschaftliche Weiterbildung gefragt

Lebenslanges Lernen ist ein unverzichtbarer Baustein heutiger Erwerbsbiografien. Die Mehrheit der Deutschen hat dies erkannt: Einer aktuellen Forsa-Umfrage für hoch & weit – Das Weiterbildungsportal der Hochschulen zufolge haben 70 Prozent der befragten Personen schon einmal eine Weiterbildung absolviert. Knapp jede Fünfte davon hat ein Weiterbildungsangebot an einer Hochschule besucht. Besonders berufsbegleitende Angebote der Hochschulen sind im Trend: Rund die Hälfte der Teilnehmenden kann sich vorstellen, in Zukunft ein von einer Hochschule erstelltes Weiterbildungsangebot zu absolvieren; bei den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 81 Prozent, die Interesse an einer wissenschaftlichen Weiterbildung haben. Die wichtigsten Gründe dafür sind der Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung, der Erwerb konkreten Fachwissens, die nachhaltige Sicherung des Arbeitsplatzes, die Vorbereitung auf eine berufliche Neuorientierung sowie bessere Aufstiegschancen im derzeitigen Beruf.

Weiterbildung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft, eine große Akzeptanz in der Wirtschaft und eine hohe Qualität – das sind der Forsa-Umfrage zufolge die zentralen Vorteile, die die Befragten in einer hochschulischen Weiterbildung im Vergleich zu Weiterbildungsangeboten anderer Anbieter sehen. Für unter 30-Jährige stellt zudem der Erwerb eines akademischen Abschlusses oder eines Hochschul-Zertifikats ein sehr wichtiges Argument für eine von einer Hochschule angebotene Weiterbildung dar.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung einer kontinuierlichen Weiterbildung wurde hoch & weit – Das Weiterbildungsportal der Hochschulen gestartet, das im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie der Hochschulrektorenkonferenz die Weiterbildungsangebote deutscher Hochschulen bündelt. <https://www.hoch-und-weit.de/forsa-umfrage>

Daseinsvorsorge auch ohne Smartphone

Aus Sicht des Petitionsausschusses sollte es bei Leistungen der Daseinsvorsorge stets eine alternative Nutzungsmöglichkeit zur Verwendung eines Smartphones geben, um die Spaltung der Gesellschaft nicht weiter zu vertiefen und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger am wirtschaftlichen Leben sicherzustellen. Das geht aus der Begründung zu einer am 1. Juni 2022 einstimmig verabschiedeten Beschlussvorlage an den Bundestag hervor. Darin empfehlen die Abgeordneten, eine Petition mit der Forderung, dass Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen von allgemeinem Interesse den Besitz von Smartphones nicht willkürlich zur Voraussetzung machen dürfen, wenn dies technisch nicht zwingend notwendig ist, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als Material zu überweisen, „soweit es um Leistungen der Daseinsvorsorge geht“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“.

Der Petent schreibt zur Begründung seiner öffentlichen Petition (ID 123033), die Anschaffung eines Smartphones müsse „unter allen Umständen“ die individuelle und freie Entscheidung jedes einzelnen bleiben. Dies dürfe auch nicht durch indirekten Zwang kompromittiert werden, „indem man beispielsweise dazu genötigt wird, ein solches Gerät zu besitzen, um das Ergebnis eines PCR-Tests zeitnah mitgeteilt zu bekommen“ oder um unterwegs sein Elektroauto an einer öffentlichen Ladesäule aufzuladen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss darauf, dass im Verhältnis zwischen Bürger und Staat eine Multikanalstrategie verfolgt werde. Es könne also weiterhin analog wie bisher mit der Verwaltung kommuniziert werden. Im Hinblick auf das Verhältnis Bürger – Unternehmen gelte es, die unternehmerische Freiheit im Blick zu behalten. Diese umfasse auch das Recht, Dienstleistungen und Produkte anzubieten, die so gestaltet sind, dass auf Seiten der Nutzer bestimmte technische Voraussetzungen vorhanden sein müssen, um sie zu nutzen – beispielsweise eine Internetverbindung oder bestimmte Endgeräte wie ein Computer oder ein Smartphone. Eine Beschränkung dieses Rechts in dem Sinne, dass neben dem Einsatz eines Smartphones als Zugangsberechtigung oder Nutzungsvoraussetzung auch eine analoge Form der Teilnahme gewährleistet werden muss, sei gegenwärtig rechtlich nicht vorgesehen, hieß es.

Anders zu bewerten sei es, wenn es sich um Leistungen der Daseinsvorsorge (Wasser-, Abwasser- und Abfallentsorgung, Energieversorgung, Telekommunikation, Mobilität, öffentlicher Nahverkehr, Wohnraumversorgung, Gesundheit, Soziales, Jugend und Familie, Bildung und Kultur) handeln würde und nur Smartphone-Nutzer diese Leistungen in Anspruch nehmen könnten, schreiben die Abgeordneten. „Die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge muss flächendeckend, diskriminierungsfrei und für jedermann zugänglich sein“, heißt es in der Beschlussempfehlung. <https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-897532#:~:text=Berlin%3A%20(hib%2FHAU),aller%20B%C3%BCrger%20am%20wirtschaftlichen%20Leben>

Online erschienen: 2022-07-06
Erschienen im Druck: 2022-06-30

© 2022 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Downloaded on 15.5.2024 from https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/iwp-2022-2229/html
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