15 Jahre Europäische Aktiengesellschaft : Bestandsaufnahme und Entwicklung europäischer Interessenvertretung

Auf den Punkt ...
  • Mit der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) können transnationale Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum erstmalig eine Gesellschaft mit supranationaler Rechtsform gründen.
  • Bei Gründung einer SE ist die Unternehmensleitung verpflichtet, mit den Arbeitnehmervertreter_innen über die Einrichtung eines Informations- und Konsultationsgremiums (SE-Betriebsrat) sowie über die Mitbestimmung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat zu verhandeln.
  • Die Einführung der SE führt mitunter zu einer neuen Dynamik bei der Verbreitung von Informations- und Konsultationsgremien und erstmals zu einer Internationalisierung der Unternehmensmitbestimmung.
  • Auswertungen der SE-Beteiligungsvereinbarungen zeigen eine Verbindung zwischen der neu geschaffenen institutionellen Struktur der SE-Betriebsräte und den mitbestimmten SE-Aufsichts- oder Verwaltungsräten auf.
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