초록

Auf dem Umweltgifel 1992 in Rio de Janeiro folgte die Annahme einer Klimarahmenkonvention, die die völkerrechtliche Vertragsgrundlage für den internationalen Klimaschutz bildet. Am 10.Dezember 1997 wurde auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention(COP 3) in Koyto das sog. Kyoto-Protokoll zur Klimarahmenkonvention verabschiedet. Die EU-Staaten haben sich eine Reduktion von 8% zum Ziel gesetzt. Die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft wurde am 13.10.2003 verabschiedet und trat am 25.10.2003 in Kraft. Ziel der Richtlinie 2003/87/EG ist die Errichtung eines gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystems zum 1. Januar 2005. Durch die Richtlinie 2003/87/EG wird der national Gesetzgeber zur Umsetzung der Vorgaben aufgefordert, so dass das Emissionshandelssystem am 1. Januar 2005 beginnen kann. Die Vorgaben der Richtlinie 2003/87/EG beschränken sich nur auf bestimmte Grundsätze, so dass den jeweiligen Mitgliedstaaten ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt ist. Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG hat sich der deutsche Gesetzgeber für zwei getrennte Gesetze entschieden, das Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz(TEHG) sowie das Zuteiungsgesetz 2007. Grundlage für das Zuteilungsgesetz 2007 bildet der nationale Zuteilungsplan, der von der Bundesregierung beschlossen wurde. Daneben wurde am 28.07.2004 die Zuteilungsverordnung 2007 beschlossen. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaften enthält die Grundlinien des Emissionshandelssystem und wird daher als das Stammgesetz des Emissionshandels bezeichnet. Die nationalen Zuteilungspläne(NZP)der EU/Mitgliedstaaten, die auch als nationale Allokationspläne bezeichnet werden, stellen das wirtschaftliche Kernstück des Emissionshadels dar. Am 31.03.2004 beschlossen das Bundeskabinett den deutschen nationalen Zuteilungsplan für die erste Zuteilungsperiode von 2005 bis 2007 und legte ihn der EU-Komission zur Notifizierung vor. Die Eu-Kommission prüft die nationale Zuteilungspläne der EU-Mitgliedstaaten in einem gesonderten Ausschuss, um sicherzustellen, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt und die Koyto-Zusage eingehalten wird. Nach grundlegenden Auseinandersetzungen um die Klimaschutzvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft, an deren Zusagen sich das nunmehr festgelegte Gesamtbudget an Emissionszertifikaten orientiert, tritt neben der Frage der Notwendigkeit immer mehr die Kostenfragen in den Vordegrund.

키워드

배출거래(Emissionshadel), 기후변화협약(Klimarahmenkonvention), 교토의정서(Koyto-Protokoll zur Klimarahmenkonvention), 국가배분계획(Nationale Zuteilungsplan), 배분법(Zuteilungsgesetz)

참고문헌(0)