초록

Der hier vorgelegte Änderungsvorschlag zur Reform im Ranmen des Geltungsbereichs des Allgemeinen Teils korStGB will als der Versuch verstanden werden, einen Alternativ-Entwurf eines Strafgesetzbuches gegenüber den Entwurf von der Regierung vorzuschlagen, den 18 Strafrechtslehrer in der verhältnismäßig kurzen Zeit von etwa nicht mehr als 6 Monaten im Jahr 2008 gearbeitet haben. Im Geltungsbereich hat diese Arbeit vorgeschlagen, dass der Grundsatz für Strafrecht, -sog. nullum cimen sine lege, nulla poena sine lege- ausdrücklich in korStGB eingeführt werden soll. Die Vorschrift dafür soll lauten: „Ohne Gesetze wird niemand unter Strafe oder strafrechtlicher Sanktionen gestanden.“; Danach soll § 2. Abs. 1 lauten: „Die Strafe und die strafrechtliche Sanktionen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.“ Im Bezug auf die Vorschriften über die Zweckbestimmung der Strafe oder der strafrechtlichen Sanktionen, den Geltunsbereich der Zeitgesetze, die Rückwirkung der Massregeln und die Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter hat diese Arbeit eine Änderung oder Einführung einer neuen Regelung nicht als notwendig gehalten.

키워드

형법개정, 죄형법정주의, 형벌목적, 한시법, 보안처분, 세계주의

참고문헌(15)open

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